Aufgaben des Kirchengemeinderates
Die auf fünf Jahre gewählten Mitglieder des Kirchengemeinderates nehmen in dreifacher Weise Verantwortung für die Belange der Kirchengemeinde vor Ort war:
Der Kirchengemeinderat ist Pastoralrat, er prägt und entwickelt das Leben der Kirchengemeinde. Als Pastoralrat kümmert sich der Kirchengemeinderat um die konkrete Praxis einer Kirchengemeinde. Er sorgt für Gelegenheiten, dass Menschen durch die Kirchengemeinde und ihre Getauften mit dem Evangelium in Berührung kommen.
Der Kirchengemeinderat ist Katholikenrat, er vertritt alle Katholikinnen und Katholiken, die zur Kirchengemeinde gehören oder sich zugehörig fühlen.
Der Kirchengemeinderat ist Kirchensteuerrat, er trägt Verantwortung für die sach- und fachgerechte Verwendung der Finanzen der Kirchengemeinde.
Mitglieder
1. Vorsitzender:
Thomas Böbel
2. Vorsitzende:
Bernhard Ruh
Stellv. 2. Vorsitzende:
Susanne Singer
Schriftführer:
Winfried Scheidel
Stellvertr. Schriftführerin:
Gisela Kopf
Weitere:
- Dr. Bernhard Aust
- Frieder Firnkes
- Magnus Hugger
- Dominik Köhler
- Rainer Nester
- Jonas Orawetz