Aufgaben des Kirchengemeinderates
Die auf fünf Jahre gewählten Mitglieder des Kirchengemeinderates nehmen in dreifacher Weise Verantwortung für die Belange der Kirchengemeinde vor Ort war:
Der Kirchengemeinderat ist Pastoralrat, er prägt und entwickelt das Leben der Kirchengemeinde. Als Pastoralrat kümmert sich der Kirchengemeinderat um die konkrete Praxis einer Kirchengemeinde. Er sorgt für Gelegenheiten, dass Menschen durch die Kirchengemeinde und ihre Getauften mit dem Evangelium in Berührung kommen.
Der Kirchengemeinderat ist Katholikenrat, er vertritt alle Katholikinnen und Katholiken, die zur Kirchengemeinde gehören oder sich zugehörig fühlen.
Der Kirchengemeinderat ist Kirchensteuerrat, er trägt Verantwortung für die sach- und fachgerechte Verwendung der Finanzen der Kirchengemeinde.
Ortsausschuss Bühlingen
Für den Teilort Bühlingen wurde vom Kirchengemeinderat der Kirchengemeinde St. Pelagius mit St. Silvester ein Ortsausschuss gebildet. Der Ortsausschuss soll Bedürfnisse der Menschen in der Teilgemeinde aufnehmen, mithelfen, dass die Katholiken sich kennenlernen, in Gemeinschaft zueinander finden und das Leben am Ort begleiten. Er soll Mitverantwortung für Gottesdienste, Diakonie und Katechese übernehmen, Anregungen und Wünsche, aber auch Beschwerden der Gemeindemitglieder in Zusammenarbeit mit dem Kirchengemeinderat behandeln. Weiter soll er Kontakte zu Verantwortlichen in der Teilgemeinde und zu kirchlichen Gruppen und Kreisen pflegen sowie deren Anregungen und Wünsche aufnehmen und dem Kirchengemeinderat berichten. Eine weitere Aufgabe ist die Vorbereitung und Durchführung des Gemeindefestes.
Mitglieder des Ausschusses
1.Vorsitzende: neu zu besetzen
Stellv. Vorsitzender: neu zu besetzen
Schriftführerin: neu zu besetzen
Weitere Mitglieder:
- neu zu besetzen
Mitglieder
Wahl zum Kirchengemeinderat:
- Annette Efinger
- Romana Ettwein
- Philipp Hafner
- Magnus Hugger
- Dominik Köhler
- Michael Kuner
- Jonas Orawetz
- Judith Padilla Ley
- Ulrike Rieger
- Johanna Süssenbach