Krankensalbung
Die katholische Kirche kennt zwei Sakramente der Heilung: das Bußsakrament und die Krankensalbung.
„Das Sakrament der Krankensalbung kann jeder Gläubige empfangen, der sich in einer gesundheitlich kritischen Situation befindet“ (YOUCAT. Jugendkatechismus der katholischen Kirche).
- Was tun, wenn der Vater oder die Mutter immer hinfälliger wird?
- Was tun, wenn ein naher Angehöriger bald sterben wird?
- Was tun, wenn man selbst vor einer schwierigen Operation steht?
Viele Angehörige und Betroffene sind ratlos. Seit dem letzten Konzil spricht man nicht mehr von der „letzten Ölung“, sondern von der Krankensalbung. Sie ist für Kranke gedacht, die mit einer kritischen leiblichen oder seelischen Krankheit konfrontiert sind. Selbstverständlich kann die Krankensalbung aber auch den Sterbenden gespendet werden.
Die Krankensalbung erinnert an die unzähligen Krankenheilungen Jesu, wie wir sie in der Evangelien nachlesen können. Bei der Krankensalbung vertrauen wir uns Christus an, den die Alte Kirche immer als Arzt für Seele und Leib verstanden hat. Im Gebet und in den sakramentalen Zeichen darf der kranke Mensch die besondere Zuwendung unseres Heilands erfahren. Durch die Hand des Priesters legt Christus selber dem Kranken die Hand auf und segnet ihn. Durch die Salbung der Stirn und der Hände mit Öl will Christus selber den Kranken Heil und Vergebung spüren lassen. Dabei spricht der Priester: „Durch diese heilige Salbung helfe dir der Herr in seinem reichen Erbarmen, er stehe dir bei in der Kraft des Heiligen Geistes. Amen. Der Herr, der dich von Sünden befreit, rette dich, in seiner Gnade richte er dich auf. Amen.“
Man kann die Krankensalbung bei Verschlechterung des Gesundheitszustands auch wiederholt empfangen.
Grundformen der Krankensalbung
Die Kirche kennt zwei Grundformen der Krankensalbung:
- Die Krankensalbung für diejenigen, die schwer erkrankt sind. Sie wird für gewöhnlich mit einer Kommunionfeier verbunden.
- Der Versehgang, wenn damit zu rechnen ist, dass ein Mensch stirbt. In seiner Vollform gehören zum Versehgang das Sakrament der Beichte, die Krankensalbung und die Wegzehrung.
Wenn ein Mensch gestorben ist, kann die „letzte Ölung“ nicht mehr gespendet werden. Die Angehörigen sprechen dann das Scheidegebet. Sie finden es im Gotteslob unter der Nummer 608 4.
Sie können im Pfarrhaus anrufen und um die Krankensalbung bzw. den Versehgang bitten. Beim Hausbesuch muss eigentlich nichts vorbereitet sein. Wenn Sie möchten, können Sie eine Kerze, Weihwasser und ein Glas Wasser für die Kommunion bereitstellen.
Krankenkommunion
Seit jeher wird den Kranken der Gemeinde die heilige Kommunion überbracht, wenn sie selbst nicht am sonntäglichen Gottesdienst teilnehmen können.
Dies geschieht durch Kommunionhelferinnen und Kommunionhelfer, die dafür ausgebildet und beauftragt wurden, aber auch durch pastorale Mitarbeiter, Diakone und Priester.
Auch die Überbringung der heiligen Kommunion durch Angehörige ist unter bestimmten Bedingungen möglich.
Falls Sie die Krankenkommunion empfangen möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Pfarramt in Verbindung.