Aufnahme in die Gemeinschaft
Jesus Christus hat seiner Kirche den Auftrag hinterlassen:
„Darum geht zu allen Völkern und macht alle Menschen zu meinen Jüngern; tauft sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“ (Matthäus 28,19).
Durch die Taufe werden wir in die Gemeinschaft mit dem dreifaltigen Gott aufgenommen, der uns das Leben schenkt und lebendig macht, der uns die Sünden vergibt und damit immer neu Gemeinschaft mit ihm und untereinander schenkt.
„Die Taufe eines Kindes ist ein Ereignis, das die jeweilige Familie als ‚Hauskirche` in ganz besonderer Weise betrifft. Die Eltern und Verwandten der Kinder erleben, dass ihr Kind in die große, lebendige Gemeinschaft der Kirche aufgenommen wird. Zugleich spürt die Gemeinde: Wir als Kirche wachsen“ (Gotteslob Nr. 571 und 572).
Die Eltern und Paten werden bei der Tauffeier gefragt, ob sie im Gedenken an ihre eigene Taufe dem Bösen absagen und den Glauben an den dreifaltigen Gott bekennen. Zudem versprechen sie, ihr Kind im Glauben der Kirche zu erziehen und ihm zu helfen, seinen Platz in der Kirche zu finden.
„Durch die Taufe wird jedes Kind in einen Freundeskreis aufgenommen, der es nie, weder im Leben noch im Tod, verlassen wird… Dieser Freundeskreis, diese Familie Gottes, in die das Kind nun eingegliedert wird, begleitet es immerfort, auch in Tagen des Leids, in den dunklen Nächten des Lebens; er wird ihm Trost, Zuspruch und Licht geben“ (Benedikt XVI.).
Tauftermine
Tauftermine erfahren Sie in unseren Pfarrbüros. Vor der Taufe findet ein Taufgespräch statt.
Taufpaten
Die Paten des Kindes müssen 16 Jahre alt, getauft und gefirmt sein. Sie müssen Mitglied der katholischen Kirche sein. Andere Christen können als Taufzeugen mitwirken.
Wenn ich eine Patenbescheinigung brauche?
Die Patenbescheinigung wird oft für die Übernahme des Patenamts bei Taufe und Firmung verlangt. Sie erhalten sie in der Kirchengemeinde, in der Sie zurzeit wohnen.
Wenn ich eine Taufbescheinigung benötige?
Taufbescheinigungen werden vor allem für die kirchliche Trauung benötigt. Aus dieser Taufbescheinigung kann man die Taufe, die Firmung, den Ledigenstand und die Zugehörigkeit zur katholischen Kirche erkennen. Taufbescheinigungen erhalten Sie im Pfarrbüro der Kirchengemeinde, in der Sie getauft wurden.